Hanfwarenhaus
Teilnahmebedingungen
CannaTrade 2024, 24.-26. Mai 2024, Halle 622, Zürich
Interessierte Firmen aus den Bereichen: Lebensmittel, Textilien, Kosmetik, Baustoffe, Tiernahrung und andere Produkte aus und mit Hanf, welche keinen eigenen Stand betreiben, können mit ihren Produkten am Gemeinschaftsstand «Hanfwarenhaus» teilnehmen.
Die Standfläche wird der Gruppe «Hanfwarenhaus» von der CannaTrade zur Verfügung gestellt.
Die Einrichtung (Standmaterial, Möblierung, Beschriftung und Dekoration) sowie das Personal (Auf- und Abbau, Messetage) wird von der Gruppe «Hanfwarenhaus» gestellt.
Das «Hanfwarenhaus» übernimmt die Produkte von den Produzenten in Kommission zum Grosshandelspreis und verkauft diese mit eigenem und dafür geschultem Personal. Mit der erzielten Marge wird der Aufwand des «Hanfwarenhaus» finanziert.
Konditionen
Für weitere Infos wenden Sie sich gerne an Marco Kuhn
Tel. +41 79 400 57 80 oder per E-Mail info@hanfwarenhaus.ch
Die Standfläche wird der Gruppe «Hanfwarenhaus» von der CannaTrade zur Verfügung gestellt.
Die Einrichtung (Standmaterial, Möblierung, Beschriftung und Dekoration) sowie das Personal (Auf- und Abbau, Messetage) wird von der Gruppe «Hanfwarenhaus» gestellt.
Das «Hanfwarenhaus» übernimmt die Produkte von den Produzenten in Kommission zum Grosshandelspreis und verkauft diese mit eigenem und dafür geschultem Personal. Mit der erzielten Marge wird der Aufwand des «Hanfwarenhaus» finanziert.
Konditionen
- Jede Firma muss sich bei der CannaTrade als Unteraussteller im Hanfwarenhaus, anmelden (cannatrade.ch/de/exhibitors)
Die Kosten dafür betragen SFr. 190.-- + MwSt. Damit erscheint ihre Firma im offiziellen Messekatalog, im online Ausstellerverzeichnis sowie in der Messe-App. - Die Waren müssen am Mittwoch 22. Mai 2024 bis spätestens 14:00 an den Stand Hanfwarenhaus mit Lieferschein angeliefert werden.
Alle Waren müssen unbedingt mit den offiziellen Verkaufspreisen ausgezeichnet sein. Verkaufshilfen (Bilder, Flyer, Logos) und detaillierte Informationen zu den Produkten für unser Verkaufspersonal sind den Waren beizulegen. - Am Ende der Messe wird abgerechnet, nicht verkaufte Produkte müssen vom Produzenten abgeholt werden. Ist die Abholung nicht möglich, können die Waren auch auf Kosten der Produzenten zurückgeschickt werden.
- Werbematerial darf gerne am Stand des «Hanfwarenhaus» ausgelegt werden. Weitere Werbung (Bsp. Inserate im Messekatalog) können über die CannaTrade gebucht werden. (cannatrade.ch/de/login)
- Produktefotos bitte als jpg an info@hanfwarenhaus.ch
- Waren zur Degustation sind für einen erfolgreichen Verkauf an einer Messe unbedingt erforderlich – bitte Kennzeichnen Sie die Degustationsware und rechnen Sie genügend Muster ein.
- Ausser der Unteraussteller-Gebühr entstehen den beteiligten Firmen keinerlei weitere Fixkosten.
Für weitere Infos wenden Sie sich gerne an Marco Kuhn
Tel. +41 79 400 57 80 oder per E-Mail info@hanfwarenhaus.ch